Sachverständiger Preisanfrage
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss ein Sachverständiger grundsätzlich im Ergebnis offen seine Aufgabe angehen. So ist es nicht zulässig, einen schriftlichen gerichtlichen Gutachten-Auftrag bereits durch einen Festpreis festzulegen.
Im privaten (unternehmerischen) Bereich kann es unter Umständen möglich sein, Ihnen ein verbindliches Preisangebot zu geben, wenn Sie uns dazu möglichst genau und kurz mitteilen, um welchen Sachverhalt es sich handelt.
Nennen Sie uns möglichst genau, wie umfangreich wir tätig werden sollen - z. B. Beratung, Stellungnahme, Abnahme, schriftliches Gutachten, Gerichtsgutachten - und nennen Sie uns auch in Stichworten den Sachverhalt.

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