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Sie haben eine Internet-Agentur beauftragt, eine neue Website zu gestalten und stellen bei der Abnahme fest, dass Ihnen die Qualität nicht zusagt? Sie haben einen Online-Shop in Auftrag gegeben und sind unzufrieden, weil nicht alles so funktioniert, wie dies vertraglich vereinbart war? - Die Beispiele können so vielfältig wie das Internet-Geschäft sein. Wir bieten Ihnen mit unseren Gutachten und Stellungnahmen die Sicherheit, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen.

Sächverständige sind als Gutachter und Berater in Deutschland in einer Vielzahl von Sachgebieten tätig. Das deutsche Sachverständigenwesen ist dabei im wesentlichen in zwei Bereiche eingeteilt, die die Tätigkeit als

  • öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger
  • sowie als freier Sachverständiger

umfassen. Der freie Sachverständige ist unabhängig von einem gerichtlichen Auftrag tätig. Dabei sind die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Sachverständigen ähnlich den Anforderungen, die für öffentlich vereidigte und bestellte Sachverständige bestehen.

Ein Sachverständiger ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person, die über mehr Wissen als normal verfügt und bereit ist, dieses Wissen mit anderen zu teilen. Der gerichtliche Sachverständige ist eine Person, die durch ein Gericht mit einem Gutachten beauftragt worden ist.

Internet-Gutachter.de bietet Ihnen die Fachkompetenz eines freien Sachverständigen, da das Verfahren für die öffentliche Vereidigung und Bestellung sich aufgrund ungenauer Sachgebietsbeschreibungen der Industrie- und Handelskammer, die bisher den Anforderungen an die Neuen Medien nicht angepasst worden sind, jahrelang hinziehen kann. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist beantragt - Sie können aber sicherlich nicht warten, bis wir öffentlich bestellt sind und im Ergebnis unterstreicht die öffentliche Bestellung letztendlich nur unsere Seriösiität, die wir Ihnen auch gerne durch Referenzen nachweisen.

Private Gutachten, Ratschläge und Stellungnahmen freier Sachverständiger haben im deutschen Rechtswesen und im geschäftlichen Verkehr eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft. Schon lange kann - insbesondere in technischen Internet-Fragestellungen - der Auftraggeber die Qualität des abgelieferten Werkes nicht mehr beurteilen. Was war im Werkauftrag vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Wir geben Antworten auf diese Fragen und stehen auch Gerichten im Rahmen des Beweisverfahrens in gutachterlicher Tätigkeit zur Verfügung.

Dabei können Sie an uns mit unterschiedlichen Problemstellungen herantreten.

Wir bieten

  1. kurze Stellungnahmen,
  2. Sichtungen,
  3. Bewertungen,
  4. Beratungen,
  5. Abnahmebescheinigungen,
  6. private Gutachten und
  7. gerichtliche Gutachten.

Je nach Bedarf und Problemstellung wählen Sie eine Form, die sich im wesentlichen in Art und Umfang sowie in den damit verbundenen Kosten unterscheiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der richtigen Anfrage.

 
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