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Praxisbeispiele PDF Drucken
Der Einsatz eines Sachverständiger in der Praxis im Internet ist vielfältig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben weniger einen Bedarf an einer vollständigen Gutachtenerstellung als eher an einer qualifizierten Beurteilung einer fachlichen Fragen rund um E-Business, WebDesign und Internet. Als Sachverständiger nennen wir Ihnen ein paar wenige Beispiele aus unserer Praxis.

Die Zusammenarbeit zwischen Internet-Agentur und Unternehmer erfordert häufig vertieftes technisches Wissen des Unternehmers als Auftraggeber, um die Qualität einer abgegebenen Arbeit im Bereich der technischen Abläufe, des Aufbaus, des Designs oder des Konzepts beurteilen zu können.

 Beispiel Webdesign (Screendesign)

Frau Müller hat sich durch die Internet-Agentur Sonnenschein ein Layout für Ihren Internet-Auftritt unter schmuck-mueller.eu erstellen lassen. Die Agentur legt einen Entwurf vor, der Frau Müller nicht gefällt. Spontan ist sie auch nicht von der Qualität überzeugt, da einzelne Bilder pixelig wirken und Ihrer Auffassung nach die Farbzusammenstellung nicht passt.

Auftrag: Wir beurteilen die fachliche Qualität des vorgelegten Screendesigns nach gestalterischen Grundsätzen. Nehmen Farbwerte auf und stufen die Nutzbarkeit (Usability) des Screens anhand bestimmter Grundsätze ein. Unsere Antwort erfolgt in Form einer kurzen schriftlichen Bewertung per E-Mail und zwei Telefonaten.

 Beispiel Online Shop System

Die Firma Bauen+Wohnen möchte Möbel über einen xt:Commerce Shop im Internet vertreiben. Mit der Arbeit Ihres Designers ist sie zufrieden. Mit der Umsetzung des Screendesigns hat sie jedoch einen externen Programmierer beauftragen müssen, der das Layout in ein Template umgesetzt hat. Nach der Installation stellt Bauen+Wohnen einige PHP-Fehler fest und möchte von uns wissen, wo die Ursache liegt und wie diese behoben werden kann.

Auftrag: Wir dokumentieren und beurteilen die vorliegenden Fehler im Bestellablauf. Dabei setzen wir unterschiedliche Betriebssysteme und Browser bzw. Browserversionen ein. Das Ergebnis ist eindeutig. Es wurde in einem xt:Commerce Shop Version 3.03 ein Template der Version 3.04 Sp2.1 eingesetzt. Unser Ergebnis erhält die Firma Bauen+Wohnen in Form eines Kurz-Gutachtens inkl. notwendiger Screen-Abbildungen.

 Beispiel Jugendschutz auf einen Internet-Angebot

Der Chef des Erotik-Handels Sexy-Hexy hat die Nase voll. Er will in seinem Shop jugendgefährdende Artikel verkaufen, die nur mit einem Altersverififikationssystem angeboten werden dürfen. Dazu hat er eine Stellungsnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingefordert, die sein selbst erstelltes System für geschlossene Benutzergruppen bewerten sollen. Die KJM hat ihm einen abschlägigen Bescheid erteilt und das System nicht in die empfohlenen AVS aufgenommen. Nun will man zur Vorbereitung des Widerspruchs gutachterlich wissen, ob das System aus technischer Sicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann.

Auftrag: Wir erstellen ein vollständiges Sachverständigen-Gutachten, das das vorliegende System für geschlossene Benutzergruppen nach den Anforderungen des §4 Abs. 2 S. 2 JMStV und der einschlägigen Rechtsprechung technisch bewertet.

Wir bewerten, beraten und begutachten im Sachgebiet Neue Medien - Internet -. Sprechen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 
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