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Wir erstellen Gutachten, Abnahmebescheinigungen und Stellungnahmen zum Sachgebiet Neue Medien /Internet.

Sie suchen einen EDV-Sachverständigen im Bereich der Informationstechnologie Internet und Neue Medien? Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Arbeiten (Werkaufträgen) im Bereich Webdesign, Online-Shops, Content-Management-Systeme, HTML-Scripting und Jugendschutz. Bei uns erhalten Sie kurze Bewertungen, Stellungnahmen für Ihre eigene Bewertung von beauftragten Arbeiten sowie Sachverständigengutachten für Unternehmen und gerichtliche Beweisverfahren.
 

Vertrag

Wichtige Fragen rund um Vertrag und Bestellung.

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Frage & Antwort
Führen wir als JSB auch Rechtsberatung durch?
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Az 20 U 7/03) entschieden, dass der Jugendschutzbeauftragte keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Rahmen seines Aufgabengebiets durchführen muss. Sollte es im Laufe des Vertragsverhältnisses zu einer Situation kommen, in der ein Rechtsrat ausserhalb des Aufgabengebiets notwendig ist, verweisen wir auf einen entsprechend versierten Partneranwalt, der nach Prüfung das geeignete Mandat übernehmen wird.


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