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Wir erstellen Gutachten, Abnahmebescheinigungen und Stellungnahmen zum Sachgebiet Neue Medien /Internet.

Sie suchen einen EDV-Sachverständigen im Bereich der Informationstechnologie Internet und Neue Medien? Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Arbeiten (Werkaufträgen) im Bereich Webdesign, Online-Shops, Content-Management-Systeme, HTML-Scripting und Jugendschutz. Bei uns erhalten Sie kurze Bewertungen, Stellungnahmen für Ihre eigene Bewertung von beauftragten Arbeiten sowie Sachverständigengutachten für Unternehmen und gerichtliche Beweisverfahren.
 

Sachgebiet Neue Medien /Internet PDF Drucken
Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.

Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets. 

Obwohl Kammern, Gerichte, Kommunen, Hochschulen sowie Stellen der Arbeits- und Wirtschaftsförderung  immer wieder die Bedeutung der Neuen Medien und insbesondere des Internet im Wirtschaftsleben betonen und die Mehrheit der neuen Rechtsfragen im geschäftlichen Handeln sich mit Problemstellungen des Internet befassen, hat die IHK lediglich das Sachgebiet Informationsverarbeitung, - das an Zeiten erinnert, wo Informationstechnologie noch als Begriff elektronische Datenverarbeitung (EDV) bekannt war und Lochkarten durch den Personal Computer abgelöst worden sind, aufgenommen. Die aktuelle Sachverständigenordnung ist 1979 entstanden und mehrmals überarbeitet worden. Die letzte Fassung hat den Stand 1995. 

Unter einem kleinen Nebenpunkt findet sich auf Seite 8 der vom Instituts für Sachverständigenwesen e. V. herausgegeben Sachgebietseinteilung für Informationsverarbeitung der Punkt:

[...]

c) Besondere Systeme (Dokumenten-Management-Systeme, Content-Management-Systeme, Kommunikationsserver, Multimediasysteme, graphische Systeme)

d) Elektronische Geschäftsprozesse (Elektronische Marktplätze, EDI, EDIFACT)

[...] sowie unter 5.2

[...] Online-Shopping-Dienste [...].

Die IHK hat jedoch auch erkannt, dass es offensichtlich einen Bedarf an einer Sachverständigen-Tätigkeit mit Internetbezug gibt und hat auf Seite 9 folgenden Punkt aufgenommen:

[...]

Internet (WEB-Portale, Online-Dienste, WEB-Design)

[...]

Sehr deutlich ist im Bereich der Wertigkeit und Umschreibung dieser Punkte sowie in der fehlerhaften Verwendung von Anglizismen und der unvollständigen Auflistung, dass die IHK sich der Bedeutung des Internet im Bereich der gutachterlichen Tätigkeit nicht bewußt ist und nicht erkannt hat, dass bei stetiger Zunahme der Technologisierung internetbasierter Anwendungen und des wirtschaftlichen Handelns im Internet längst nur ausgewiesene Spezialisten ein solch umfassendes Sachgebiet mit einem hohen Spezialisierungsgrad anbieten können.

Die allgemein gehaltenen Anforderungen an den Sachverständigen des IHK-Sachgebiets Informationsverarbeitung treffen das Profil eines studierten Informatikers, jedoch nicht, wie es die Satzungen der Kammern und die Gerichte fordern, das Profil eines Gutachters für Neue Medien - Internet -.

Sachgebiet Neue Medien - Internet -

Das Sachgebiet umfasst sämtliche Problem- und Fragestellungen, die sich aus einer geschäftlichen Tätigkeit im Internet ergeben und insoweit diese nicht allgemein juristische Fragen betreffen, die keinen technologisches Hintergrundwissen erfordern. Insbesondere bearbeiten wir Fragestellungen, die sich aus Werkaufträgen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) an Internet-Agenturen, Webdesigner, Programmierer und sonstige Dienstleister mit Internetbezug ergeben.

Wir sind professionell spezialisiert für Sie im Sachgebiet in folgenden Bereichen tätig:

Bewertungen, Abnahmen, Gutachten und  fachliche Beratung zu

  • (Screen-) Design,
  • Funktion von internetbasierten Anwendungen,
  • Suchmaschinen-Optimierung,
  • Jugendmedienschutz im Internet sowie
  • Systeme für geschlossene Benutzergruppen nach §4 Abs. 2. S. 2 JMStV (AVS).

Vertraglich betreuen wir (beispielfhaft) Verträge über

  • die Erstellung und Wartung von Webseiten,
  • den Empfang und Versand von E-Mails,
  • die Beschaffung einer Internet-Adresse (Domain),
  • die Bereitstellung und Unterhaltung von Servern für Internet-Seiten (Hosting),
  • die Nutzung fremder Inhalte (Content-Verträge),
  • sowie Werbeverträge im Online-Marketing.

Darüber hinaus beraten wir zum Ablauf und Gestaltung, Projektorganisation und sonstigen Fragen, die sich aus der Zusammenarbeit des Unternehmers mit einer Internet-Agentur im Rahmen eines Werkauftrages ergeben.

Das Sachgebiet selbst bleibt aufgrund der ständigen technischen Fortentwicklung in seiner Umschreibung offen. Die bisher ergangene Rechtssprechung zeigt völlig neuartige Tätigkeitsfelder für IT-Sachverständige mit sehr spezifischen Anforderungen, z. B. hinsichtlich des Vertragsschlusses im Internet.

Bitte fragen Sie uns, ob Ihre Fragestellung durch uns bearbeitet werden kann.

Gerne sind wir für Sie da.

 
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