Der Werkvertrag ist in der Regel die Grundlage, auf der Meinungsverschiedenheiten entstehen und um dessen Auslegung gerichtlich und aussergerichtlich gestritten wird. Für uns ist der Werkvertrag in der Regel der Ausgangspunkt, um eine geschuldete Leistung zu erkennen und zu bewerten. Im folgenden Text erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Begriff des Werkvertrags. Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heiÃ...