Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.
Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets.
Es umfasst sämtliche Problem- und Fragestellungen, die sich aus einer geschäftlichen Tätigkeit im Internet ergeben. Insbesondere bearbeiten wir Fragestellungen, die sich aus Werkaufträgen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) an Internet-Agenturen, Webdesigner, Programmierer und sonstige Dienstleister mit Internetbezug ergeben.
Das Sachgebiet selbst bleibt aufgrund der ständigen technischen Fortentwicklung in seiner Umschreibung offen. Die bisher ergangene Rechtsprechung zeigt völlig neuartige Tätigkeitsfelder für IT-Sachverständige mit sehr spezifischen Anforderungen, z. B. hinsichtlich des Vertragsschlusses im Internet.
Das Institut für Sachverständigen e. V. (kurz ifs) ist indirekt verantwortlich für die Bestellung des Sachverständigen IT Schwerpunkt Software mit dem Zusatzgebiet eBusiness. Die direkte Ernennung des Sachverständigen erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.
In meiner 20jährigen Praxis als Web-Dienstleister mit zusätzlich zwei erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiengängen und Geschäftsführer einer Digital-Agentur habe ich schon viele erstaunliche Dinge von Kunden und Mandanten berichtet bekommen.
In der letzten Zeit häufen sich jedoch Berichte, in denen Kunden darüber verärgert sind, dass sie vor Gericht im Streit mit ihrem ehemaligen Web-Dienstleister verloren hätten, weil ein Sachverständiger bestellt worden ist, der offensichtlich schlicht keine Ahnung von der Sache hatte. Bundesweit gibt es ca. 3-4 Sachverständige, die das Sachgebiet selbst zu 100% beherrschen.
Immo W. Fietz, Jahrgang 1970, ist gelernter Programmierer, studierter Jurist und Betriebswirt sowie IT-Sachverständiger. Seit 2000 ist er Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens FIETZ.MEDIEN GmbH.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Problemstellung in unser Sachverständigengebiet fällt, schildern Sie uns Ihre Situation. Wir helfen gerne weiter!
Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zum Gegner, ist bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Bitte verzichten Sie auf Fragen, die in die Materie der allgemeinen individuellen Rechtsberatung ausserhalb der Tätigkeit eines Sachverständigen im Bereich Neue Medien - Internet - fallen. Gutachten und Stellungnahmen erhalten Sie von uns ausschliesslich nach Erteilung eines entsprechenden Mandats.
Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten.