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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Online-Shops

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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Online-Shops oder Webseiten ist im Sachverständigenwesen der Industrie- und Handelskammern (IHK) kaum mehr wegzudenken.

Die gesamte Internet-Branche ist die Boom-Branche in Deutschland. Wo viel hergestellt wird, ist naturgemäß der Bedarf an fachkundiger Hilfe, insbesondere bei den Gerichten oder bei Kunden, deren Online-Projekte mit Online-Shops Mängel aufweisen, sehr hoch.

Die Qualität des Sachverständigenwesens versucht die Industrie- und Handelskammer mit starken Reglementierungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zu sichern. Dabei versagt die IHK im Bereich der Sachverständigen für Online-Medien vollständig.

Die Befristung der Bestellung auf 5 Jahre spült massiv Geld in die Kassen der Industrie- und Handelskammern. Sie können aber kaum bis keinen wirklich qualifizierten Sachverständigen für den Online-Handel, Homepages, Webdesign oder Online-Shops benennen. Denn sie haben schlicht keinen. 

Die IHK verhindert die Bestellung geeigneter Sachverständiger.

Schuld daran sind zum einen die völlig veraltete Sachverständigenordnung und zum anderen der konkrete Wille der Industrie- und Handelskammern Geld mit dem Sachverständigenwesen zu verdienen. So gibt es ein eigenes IHK-Institut für die Pflichtfortbildungen der Sachverständigen ebenso, wie eine massive Marktzugangsregelung durch eigene IHK-Prüfungen.

Die IHK nimmt sich heraus, einen mehrfach studierten Fachmann mit jahrelanger Erfahrung in seinem Fachgebiet selbst zu prüfen und das vor einem Prüfungsausschuß, der selbst im Fachgebiet keinerlei Kompetenz hat. Was soll dabei herauskommen? Richtig, eben kein verfügbarer Sachverständiger.

Das gesamte Fachgebiet Online-Handel, eCommerce, Neue Medien, Webdesign ist im Bereich der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen praktisch nicht vorhanden. Anfrage freier Sachverständiger bei den Kammern, die sich zu diesem Thema öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten, scheitern an der masslosen Verwaltungsignoranz der IHKs selbst. So muss z. B. ein Sachverständiger u. a. 5 Fachgutachten vorlegen und wird im Bereich Online-Handel u. a. zum Thema Netzwerktechnik und Sytemarchitektur geprüft. Das kann nicht gut gehen. Fachlich haben die Bereiche recht wenig mit den täglichen Problemstellungen zu tun und, wer das Sachverständigenwesen in Deutschland verstanden hat, dem ist sofort klar, dass ein neuer Sachverständiger keine 5 Fachgutachten vorlegen kann, da die Beauftragung zu den Gutachten durch die Gerichte erfolgt und diese beziehen den Gutachter - richtig - über die Industrie- und Handelskammer. Die IHK-Sachverständigen und die IHK selbst regeln also einen Markt mit ihren eigenen Gesetzen und sichern sich so ihre Marktanteile.

Das Ergebnis ist eine Katastrophe für die Parteien vor Gericht.

Immer wieder werden dort Netzwerktechniker oder allgemeine Informatiker zu speziellen Themen im Online-Handel, Shopware oder Designfragen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Von der Sache her müssten 99% der durch die Gerichte in diesem Sachgebiet beauftragten Sachverständigen den Auftrag mangels Kenntnis ablehnen. Sie tun es aber nur selten und die Gerichte tun sich schwer damit, die Fachkompetenz der Sachverständigen richtig einzuschätzen. Den Schaden tragen die Parteien.

9 von 10 Gutachten, die zum Thema Online-Handel den Gerichten vorgelegt werden sind falsch, oberflächlich oder haben die wesentlichen Problemstelllungen nicht erkannt. Oft sind die Sachverständigen noch nicht einmal in der Lage, selbst einen modified eCommerce Shop oder Shopware-Shop für die eigene Erhebung zu installieren oder Photoshop fehlerfrei zu bedienen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei heute einen Prozess um Mängel in einem Online-Shop oder auf einer Webseite durch ein falsches Sachverständigen-Gutachten eines IHK-Sachverständigen verliert, ist absolut hoch.

Freie Sachverständige sind bestellbar und geeignet.

Gerichte können jedoch jederzeit auch auf freie Sachverständige zurückgreifen, die sie selbst ermitteln oder durch Internet-Suche finden. Leider machen das derzeit nur zu wenige Gerichte. Bundesweit gibt es im Bereich Online-Handel nur eine Handvoll Experten, die wirklich als Sachverständige zur Verfügung stehen und eben keine Netzwerktechniker oder allgemeine Informatiker, die C++ oder Cobol programmieren, sind. Diese Experten zu finden, gestaltet sich schwierig, ist aber möglich und die Ergebnisse der Gutachten sind meistens zielführender, als die der vermeintlich fachkundigen IHK-Sachverständigen, die zudem noch öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Die IHK lehnt jede Verbesserung der Sachverständigenordnung ab.

Unseren Versuchen, auf dieses Dilemma hinzuweisen, hat die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg z. B. mehrmals eine forsche Absage erteilt. Ein Problembewusstsein für eine völlig veraltete Sachverständigenordnung im Sachgebiet Informationsverarbeitung existiert dort nicht. Aber es muss auch niemand der IHK für die vielen falschen Gutachten, die durch IHK-Sachverständige erstellt worden sind, haften. So lange mit dem Sachverständigenwesen bei den Kammern viel Geld verdient wird, besteht auch kein Interesse daran, irgendetwas zeitgemäß zu ordnen.

Es liegt an den Gerichten, stärker auf die freien Sachverständigen auszuweichen und dort auch jemanden zu finden, der wirklich Fachkenntnis in seinem Bereich hat. Möglich ist dies durchaus. Als Chance wird dies durch die Gerichte leider viel zu selten wahrgenommen und es wird blind der IHK vertraut zum Schaden der streitenden Parteien.

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