Online-Auftrag für IT-Sachverständigen / Internetgutachter
Einfach online beauftragen
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss ein Sachverständiger grundsätzlich im Ergebnis offen seine Aufgabe angehen. So ist es nicht zulässig, einen schriftlichen gerichtlichen Gutachten-Auftrag bereits durch einen Festpreis festzulegen.
Im privaten (unternehmerischen) Bereich kann es unter Umständen möglich sein, Ihnen ein verbindliches Preisangebot zu geben, wenn Sie uns dazu möglichst genau und kurz mitteilen, um welchen Sachverhalt es sich handelt.
In der Regel sichten wir bei klassischen Problemen mit Internet-Dienstleistern Ihre Website bzw. Ihre Unterlagen und führen zunächst eine Erstberatung durch.