Nach den gesetzlichen Vorgaben muss ein Sachverständiger grundsätzlich im Ergebnis offen seine Aufgabe angehen. So ist es nicht zulässig, einen schriftlichen gerichtlichen Gutachten-Auftrag bereits durch einen Festpreis festzulegen.
Im privaten (unternehmerischen) Bereich kann es unter Umständen möglich sein, Ihnen ein verbindliches Preisangebot zu geben, wenn Sie uns dazu möglichst genau und kurz mitteilen, um welchen Sachverhalt es sich handelt.
Nennen Sie uns möglichst genau, wie umfangreich wir tätig werden sollen - z. B. Beratung, Stellungnahme, Abnahme, schriftliches Gutachten, Gerichtsgutachten - und nennen Sie uns auch in Stichworten den Sachverhalt.
In der Regel sichten wir bei klassischen Problemen mit Internet-Dienstleistern Ihre Website bzw. Ihre Unterlagen und führen zunächst eine Erstberatung durch.
Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus. Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen. Wir prüfen nach der Versendung Ihren Auftrag.
Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Sie erhalten bei Annahme weitere Unterlagen per E-Mail und den Zugang zu unserem Online-Kundencenter.