Wir helfen bei Streitigkeiten mit Ihrer Internet-Agentur, erstellen Gutachten über Online-Shops und Webseiten für Rechtsanwälte, Gerichte und Unternehmen, begleiten in Web-Projekten und bestimmen den Wert Ihrer Webseite.
Informieren Sie sich über unser Sachgebiet und unsere Leistungen als Internet-Gutachter.
Vertraut mit modernen Anforderungen an Shopsysteme und deren Projektmanagement, SEO / SEA, Erweiterungen z.B. durch Plugins oder Individualprogrammierungen
Was war vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Ist die Aufwandskalkulation gerechtfertigt? Diese und weitere Fragen prüfe und kläre ich u. a. auch in gerichtlichen Beweisverfahren.
Wir stellen die fachliche Qualität, Gestaltung und Technik des Designs auf den Prüfstand - unter Aspekten wie Nutzbarkeit, Nutzerführung, Responsives Verhalten, Pagespeed und weiteren.
Individuelle und umfangreiche Beratung aus 20 Jahren Erfahrung als Jugendschutzbeauftragter im Internet nach § 7 Abs. I JMStV.
Ob für Rechtsanwälte, Gerichte und Unternehmen - ich bin Ihr Fachmann für qualifizierten Rat, Stellungnahmen oder vollständige gerichtlich verwertbare Sachverständigengutachten.
Von vollständiger Gutachtenerstellung, über qualifizierte Beurteilung, gerichtliche Bestellung/Benennung bis hin zur außergerichtlichen Beantwortung Ihrer fachlichen Fragen rund um E-Commerce, WebDesign und Internet.
Immo W. Fietz erklärt in diesem Video kurz und verständlich, ob, wie und wo er Ihnen weiterhelfen kann.
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Insbesondere in der Beauftragung von Internet-Agenturen zur Erstellung von Web-Angeboten, Screendesigns, Online-Shops und weiteren Vertragsfragen.
im Bereich "Neuen Medien / Internet" u. A. bei Erstellung und Wartung von Webseiten, Domains, Hosting, Jugendmedienschutz sowie Online-Marketing.
Erstberatungen, Bewertungen, Sichtungen, Stellungnahmen, Abnahmen, sowie Erstellung privater oder gerichtliche Gutachten. Die geeignete Form für Ihren Bedarf klären wir mit Ihnen gerne vorab.
Was war im Werkauftrag vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Wir stehen auch bei Gerichtsverfahren im Rahmen des Beweisverfahrens in gutachterlicher Tätigkeit zur Verfügung.
Mehr als
10
Jahre Gutachter im Sachgebiet
Mehr als
200
Beratungen jährlich
Tätig an über
753
Amts- und Landgerichten
Beratung innerhalb von
24
Stunden möglich
Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.
Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets.
Der Einsatz eines EDV-Sachverständigen in der Praxis im Internet ist vielfältig.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben weniger einen Bedarf an einer vollständigen Gutachtenerstellung als eher an einer qualifizierten Beurteilung und der Beantwortung ihrer fachlichen Fragen rund um E-Commerce, WebDesign und Internet.
Als IT-Sachverständiger und Gutachter nennen wir Ihnen ein paar wenige Beispiele aus unserer Praxis.
Die Firma Bauen+Wohnen möchte Möbel über einen xt:Commerce Shop im Internet vertreiben. Mit der Arbeit Ihres Designers ist sie zufrieden. Mit der Umsetzung des Screendesigns hat sie jedoch einen externen Programmierer beauftragen müssen, der das Layout in ein Template umgesetzt hat. Nach der Installation stellt Bauen+Wohnen einige PHP-Fehler fest und möchte von uns wissen, wo die Ursache liegt und wie diese behoben werden kann.
Auftrag: Wir dokumentieren und beurteilen die vorliegenden Fehler im Bestellablauf. Dabei setzen wir unterschiedliche Betriebssysteme und Browser bzw. Browserversionen ein. Das Ergebnis ist eindeutig. Es wurde in einem xt:Commerce Shop Version 3.03 ein Template der Version 3.04 Sp2.1 eingesetzt. Unser Ergebnis erhält die Firma Bauen+Wohnen in Form eines Kurz-Gutachtens inkl. notwendiger Screen-Abbildungen.
Frau Müller hat sich durch die Internet-Agentur Sonnenschein ein Layout für Ihren Internet-Auftritt unter schmuck-mueller.eu erstellen lassen. Die Agentur legt einen Entwurf vor, der Frau Müller nicht gefällt. Spontan ist sie auch nicht von der Qualität überzeugt, da einzelne Bilder pixelig wirken und Ihrer Auffassung nach die Farbzusammenstellung nicht passt.
Auftrag: Wir beurteilen die fachliche Qualität des vorgelegten Screendesigns nach gestalterischen Grundsätzen. Nehmen Farbwerte auf und stufen die Nutzbarkeit (Usability) des Screens anhand bestimmter Grundsätze ein. Unsere Antwort erfolgt in Form einer kurzen schriftlichen Bewertung per E-Mail und zwei Telefonaten.
Der Chef des Erotik-Handels Sexy-Hexy hat die Nase voll. Er will in seinem Shop jugendgefährdende Artikel verkaufen, die nur mit einem Altersverififikationssystem angeboten werden dürfen. Dazu hat er eine Stellungsnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingefordert, die sein selbst erstelltes System für geschlossene Benutzergruppen bewerten sollen. Die KJM hat ihm einen abschlägigen Bescheid erteilt und das System nicht in die empfohlenen AVS aufgenommen. Nun will man zur Vorbereitung des Widerspruchs gutachterlich wissen, ob das System aus technischer Sicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann.
Auftrag: Wir erstellen ein vollständiges Sachverständigen-Gutachten, das das vorliegende System für geschlossene Benutzergruppen nach den Anforderungen des §4 Abs. 2 S. 2 JMStV und der einschlägigen Rechtsprechung technisch bewertet.
Der Shopbetreiber Max Hinterseer beauftragte uns, festzustellen, warum sein Online-Shop so langsam antwortet und bei einem Google Pagespeed-Test die Ergebnisse sehr schlecht sind. Dazu wundert er sich, warum die Bestellung in seinem Shopsystem mit modified eCommerce so stark zurückgegangen sind und kaum mehr neue Bestellungen hereinkommen.
Auftrag: Wir haben uns die Datenbank, das Webhosting-Paket und das Frontend von modified eCommerce einmal als EDV-Sachverständiger angesehen und ein Gutachten über die Performance sowie Usability des Shops angefertigt. Mit diesem Gutachten konnte die befreundete eCommerce Agentur des Shopbetreibers die Fehler erkennen und beseitigen.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob und wie wir für Sie tätig werden können? Nehmen Sie unverbindlichen Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihre Situation!
Das Design unseres Shops war grob fehlerhaft und nicht das, was ich mit dem Designer abgesprochen habe. Leider waren aber Vertrag und Angebot des Dienstleisters derart schwammig verfasst, dass er der Meinung war uns im Nachhinein offensichtliche Korrekturen und Fehlerbehebungen als Zusatzleistungen berechnen zu können.
Der Fall ging letztendlich vor's Gericht, für den dann ein Gutachten angefordert wurde. Das neutrale Sachverständigen-Gutachten für unseren Online-Shop hat uns hier sehr weitergeholfen.
Um es kurz zu fassen - wir wurden von unserem Webentwickler über den Tisch gezogen.
Wir haben über 9000 EUR für eine optisch minimal individualisierte Version eines Shopware-Shops bezahlt.
Im späteren Gutachten wurde inkl. aller Einzelheiten klar, dass wir hier eindeutig zu viel bezahlt hatten. Im späteren Verfahren haben wir einen Vergleich erzielen können.
Ich war mir vor der Veröffentlichung meiner teilweise nicht jugendfreien Bilder unsicher, ob ich diese ohne weiteres veröffentlichen kann. Der EDV-Sachverständige und Jugendschutzbeauftragte konnte mich dazu aber gut beraten.
Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zum Gegner, ist bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Bitte verzichten Sie auf Fragen, die in die Materie der allgemeinen individuellen Rechtsberatung ausserhalb der Tätigkeit eines Sachverständigen im Bereich Neue Medien - Internet - fallen. Gutachten und Stellungnahmen erhalten Sie von uns ausschliesslich nach Erteilung eines entsprechenden Mandats.
Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten.