Wir helfen bei Streitigkeiten mit Ihrer Internet-Agentur, erstellen Gutachten über Online-Shops und Webseiten für Rechtsanwälte, Gerichte und Unternehmen, begleiten in Web-Projekten und bestimmen den Wert Ihrer Webseite.
Informieren Sie sich über unser Sachgebiet und unsere Leistungen als Internet-Gutachter.






Vertraut mit modernen Anforderungen an Shopsysteme und deren Projektmanagement, SEO / SEA, Erweiterungen z.B. durch Plugins oder Individualprogrammierungen
Was war vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Ist die Aufwandskalkulation gerechtfertigt? Diese und weitere Fragen prüfe und kläre ich u. a. auch in gerichtlichen Beweisverfahren.
Wir stellen die fachliche Qualität, Gestaltung und Technik des Designs auf den Prüfstand - unter Aspekten wie Nutzbarkeit, Nutzerführung, Responsives Verhalten, Pagespeed und weiteren.
Individuelle und umfangreiche Beratung aus 20 Jahren Erfahrung als Jugendschutzbeauftragter im Internet nach § 7 Abs. I JMStV.
Ob für Rechtsanwälte, Gerichte und Unternehmen - ich bin Ihr Fachmann für qualifizierten Rat, Stellungnahmen oder vollständige gerichtlich verwertbare Sachverständigengutachten.
Von vollständiger Gutachtenerstellung, über qualifizierte Beurteilung, gerichtliche Bestellung/Benennung bis hin zur außergerichtlichen Beantwortung Ihrer fachlichen Fragen rund um E-Commerce, WebDesign und Internet.
Immo W. Fietz erklärt in diesem Video kurz und verständlich, ob, wie und wo er Ihnen weiterhelfen kann.
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Insbesondere in der Beauftragung von Internet-Agenturen zur Erstellung von Web-Angeboten, Screendesigns, Online-Shops und weiteren Vertragsfragen.
im Bereich "Neuen Medien / Internet" u. A. bei Erstellung und Wartung von Webseiten, Domains, Hosting, Jugendmedienschutz sowie Online-Marketing.
Erstberatungen, Bewertungen, Sichtungen, Stellungnahmen, Abnahmen, sowie Erstellung privater oder gerichtliche Gutachten. Die geeignete Form für Ihren Bedarf klären wir mit Ihnen gerne vorab.
Was war im Werkauftrag vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Wir stehen auch bei Gerichtsverfahren im Rahmen des Beweisverfahrens in gutachterlicher Tätigkeit zur Verfügung.
im eCommerce und auch bei anderen komplexen Webseiten-Projekten.
Ich bringe die Konfliktparteien an einen Tisch, erarbeite Lösungen und sehe mir die jeweilige Sichtweise der Parteien an.















Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.
Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets.
Der Einsatz eines EDV-Sachverständigen in der Praxis im Internet ist vielfältig.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben weniger einen Bedarf an einer vollständigen Gutachtenerstellung als eher an einer qualifizierten Beurteilung und der Beantwortung ihrer fachlichen Fragen rund um E-Commerce, WebDesign und Internet.
Als IT-Sachverständiger und Gutachter nennen wir Ihnen ein paar wenige Beispiele aus unserer Praxis.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob und wie wir für Sie tätig werden können? Nehmen Sie unverbindlichen Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihre Situation!
Das Design unseres Shops war grob fehlerhaft und nicht das, was ich mit dem Designer abgesprochen habe. Leider waren aber Vertrag und Angebot des Dienstleisters derart schwammig verfasst, dass er der Meinung war uns im Nachhinein offensichtliche Korrekturen und Fehlerbehebungen als Zusatzleistungen berechnen zu können.
Der Fall ging letztendlich vor's Gericht, für den dann ein Gutachten angefordert wurde. Das neutrale Sachverständigen-Gutachten für unseren Online-Shop hat uns hier sehr weitergeholfen.
Um es kurz zu fassen - wir wurden von unserem Webentwickler über den Tisch gezogen. Wir haben über 9000 EUR für eine optisch minimal individualisierte Version eines Shopware-Shops bezahlt.
Im späteren Gutachten wurde inkl. aller Einzelheiten klar, dass wir hier eindeutig zu viel bezahlt hatten. Im späteren Verfahren haben wir einen Vergleich erzielen können.
Ich war mir vor der Veröffentlichung meiner teilweise nicht jugendfreien Bilder unsicher, ob ich diese ohne weiteres veröffentlichen kann. Der EDV-Sachverständige und Jugendschutzbeauftragte konnte mich dazu aber gut beraten. Auch für die Zukunft kann ich mir nun wenigstens sicher sein, dass mein eingetragener Jugendschutzbeauftragter mich bei Fragen zum Jugendschutz unterstützen wird.
Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zum Gegner, ist bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Bitte verzichten Sie auf Fragen, die in die Materie der allgemeinen individuellen Rechtsberatung ausserhalb der Tätigkeit eines Sachverständigen im Bereich Neue Medien - Internet - fallen. Gutachten und Stellungnahmen erhalten Sie von uns ausschliesslich nach Erteilung eines entsprechenden Mandats.
Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten.
