Leistungen und Aufgaben

Sachverständiger und Gutachter in Internet-Streitfragen

Als IT-Sachverständiger und IT-Gutachter im Sachgebiet Neue Medien - Internet - sowie Sachverständiger Informationsverarbeitung helfen wir vor allen Dingen Unternehmern, Vereinen und Freiberuflern bei der Beurteilung einzelner Problemstellungen, die sich aus ihrer Internet-Tätigkeit im E-Business, Webdesign, Webshops ergeben, weiter.

Insbesondere in der Beauftragung von Internet-Agenturen zur Erstellung von Web-Angeboten, Screendesigns, Online-Shops und in der Bewertung von Jugendschutzfragen im Internet ergibt sich ein erhöhter Bedarf an qualifiziertem Rat. Wir stellen Ihnen unsere Leistungen kurz vor.

Von kurzer Stellungnahme
bis zum gerichtlichen Gutachten

  • Beratung

    Insbesondere in der Beauftragung von Internet-Agenturen zur Erstellung von Web-Angeboten, Screendesigns, Online-Shops und weiteren Vertragsfragen.

  • Kompetenter Rat

    im Bereich "Neuen Medien / Internet" u. A. bei Erstellung und Wartung von Webseiten, Domains, Hosting, Jugendmedienschutz sowie Online-Marketing.

  • Tätigkeiten

    Erstberatungen, Bewertungen, Sichtungen, Stellungnahmen, Abnahmen, sowie Erstellung privater oder gerichtliche Gutachten. Die geeignete Form für Ihren Bedarf klären wir mit Ihnen gerne vorab.

  • Stellungnahmen

    Was war im Werkauftrag vereinbart und was wurde tatsächlich geleistet? Wir stehen auch bei Gerichtsverfahren im Rahmen des Beweisverfahrens in gutachterlicher Tätigkeit zur Verfügung.

  • Webdesign

  • Webentwicklung

  • Domains & Hosting

  • Wertgutachten

  • Marketing

  • Jugendschutz

Fachlich qualifizierter Rat Technische und konzeptionelle Themen im Sachgebiet der Neuen Medien - Internet

Praxisbeispiele

Der Einsatz eines EDV-Sachverständigen in der Praxis im Internet ist vielfältig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben weniger einen Bedarf an einer vollständigen Gutachtenerstellung als eher an einer qualifizierten Beurteilung, fachlichen Fragen rund um E-Business, WebDesign und Internet.

Als IT-Sachverständiger und Gutachter nennen wir Ihnen ein paar wenige Beispiele aus unserer Praxis.

Die Firma Bauen+Wohnen möchte Möbel über einen xt:Commerce Shop im Internet vertreiben. Mit der Arbeit Ihres Designers ist sie zufrieden. Mit der Umsetzung des Screendesigns hat sie jedoch einen externen Programmierer beauftragen müssen, der das Layout in ein Template umgesetzt hat. Nach der Installation stellt Bauen+Wohnen einige PHP-Fehler fest und möchte von uns wissen, wo die Ursache liegt und wie diese behoben werden kann.

Auftrag: Wir dokumentieren und beurteilen die vorliegenden Fehler im Bestellablauf. Dabei setzen wir unterschiedliche Betriebssysteme und Browser bzw. Browserversionen ein. Das Ergebnis ist eindeutig. Es wurde in einem xt:Commerce Shop Version 3.03 ein Template der Version 3.04 Sp2.1 eingesetzt. Unser Ergebnis erhält die Firma Bauen+Wohnen in Form eines Kurz-Gutachtens inkl. notwendiger Screen-Abbildungen.

Frau Müller hat sich durch die Internet-Agentur Sonnenschein ein Layout für Ihren Internet-Auftritt unter schmuck-mueller.eu erstellen lassen. Die Agentur legt einen Entwurf vor, der Frau Müller nicht gefällt. Spontan ist sie auch nicht von der Qualität überzeugt, da einzelne Bilder pixelig wirken und Ihrer Auffassung nach die Farbzusammenstellung nicht passt.

Auftrag: Wir beurteilen die fachliche Qualität des vorgelegten Screendesigns nach gestalterischen Grundsätzen. Nehmen Farbwerte auf und stufen die Nutzbarkeit (Usability) des Screens anhand bestimmter Grundsätze ein. Unsere Antwort erfolgt in Form einer kurzen schriftlichen Bewertung per E-Mail und zwei Telefonaten.

Der Chef des Erotik-Handels Sexy-Hexy hat die Nase voll. Er will in seinem Shop jugendgefährdende Artikel verkaufen, die nur mit einem Altersverififikationssystem angeboten werden dürfen. Dazu hat er eine Stellungsnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingefordert, die sein selbst erstelltes System für geschlossene Benutzergruppen bewerten sollen. Die KJM hat ihm einen abschlägigen Bescheid erteilt und das System nicht in die empfohlenen AVS aufgenommen. Nun will man zur Vorbereitung des Widerspruchs gutachterlich wissen, ob das System aus technischer Sicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann.

Auftrag: Wir erstellen ein vollständiges Sachverständigen-Gutachten, das das vorliegende System für geschlossene Benutzergruppen nach den Anforderungen des §4 Abs. 2 S. 2 JMStV und der einschlägigen Rechtsprechung technisch bewertet.

Der Shopbetreiber Max Hinterseer beauftragte uns, festzustellen, warum sein Online-Shop so langsam antwortet und bei einem Google Pagespeed-Test die Ergebnisse sehr schlecht sind. Dazu wundert er sich, warum die Bestellung in seinem Shopsystem mit modified eCommerce so stark zurückgegangen sind und kaum mehr neue Bestellungen hereinkommen.

Auftrag: Wir haben uns die Datenbank, das Webhosting-Paket und das Frontend von modified eCommerce einmal als EDV-Sachverständiger angesehen und ein Gutachten über die Performance sowie Usability des Shops angefertigt. Mit diesem Gutachten konnte die befreundete eCommerce Agentur des Shopbetreibers die Fehler erkennen und beseitigen.

Wie geht es weiter?

Schildern Sie uns Ihre Situation und vereinbaren Sie eine telefonische Erstberatung.

Unsere Leistungen & Vertragsbedingungen

Sie können unsere Leistungen ab 89,00 € je Arbeitsstunde inkl. MwSt in Anspruch nehmen. Im Bereich der Gutachtenerstellung können wir Ihnen nach Vorgaben des Gesetzgebers ohne vorherige Sichtung der zu prüfenden Fragestellung kein Angebot zu einem Fix-Preis vorab unterbreiten. Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post Ihre Problemstellung bei umfangreicheren Fragen mit der Bitte um ein Angebot mit.

Zu unserer Beauftragung übersenden Sie uns bitte den unterschriebenen Vertrag per Briefpost oder Telefax. Gerne können Sie auch das PDF-Dokument mit Ihrer Unterschrift einscannen und uns per Email zusenden. Alternativ können Sie uns sofort online beauftragen.

Sie erhalten von uns im Anschluss wichtige Hinweise zum weiteren Ablauf. Dabei fordern wir ggf. fehlende Informationen an. Ebenfalls erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung oder Lastschrift ausgleichen können. Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema. Wir sind für Sie da.

Anfrage / Beratung

Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zum Gegner, ist bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet. 

Bitte verzichten Sie auf Fragen, die in die Materie der allgemeinen individuellen Rechtsberatung ausserhalb der Tätigkeit eines Sachverständigen im Bereich Neue Medien - Internet - fallen. Gutachten und Stellungnahmen erhalten Sie von uns ausschliesslich nach Erteilung eines entsprechenden Mandats.

Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien.

IT-Sachverständiger / Internetgutachter

Sie suchen einen EDV-Sachverständigen im Bereich der Informationstechnologie Internet und Neue Medien? Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Arbeiten (Werkaufträgen) im Bereich Webdesign, Online-Shops, Content-Management-Systeme, HTML-Scripting und Jugendschutz. Bei uns erhalten Sie kurze Bewertungen, Stellungnahmen für Ihre eigene Bewertung von beauftragten Arbeiten sowie Sachverständigengutachten für Unternehmen und Gerichte.

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Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
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