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Urteile und Entscheidungen

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Hier finden Sie wichtige und interessante Entscheidungen deutscher Gerichte zum Sachverständigenwesen.

Zur Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen
BGHSt, Beschluß vom 14. 11. 2007 - 2 StR 465/07, NStZ-RR 2008, Seite 70

[...] Die vom Landgericht wiedergegebenen Ausführungen des Sachverständigen weisen somit erhebliche Widersprüche, Lücken und Unklarheiten auf, die eine rechtsfehlerfreie Prüfung der Voraussetzungen einer möglichen erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht zulassen. Das Landgericht ist dem Gutachten ohne Einschränkung und ohne erkennbare eigene Prüfung gefolgt. Es hat die Fehler des Gutachtens in die eigene Bewertung übernommen, so dass sich ein Beruhen des Urteils auf ihnen nicht ausschließen lässt. Dass ein Sachverständiger "aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt" ist (UA S. 33), belegt im Übrigen für sich allein weder seine Sachkunde noch eine kritische Überprüfung des Gutachtens durch das Gericht.

Quelle
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 14.11.2007


Zur Anhörung als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger?
JVEG §§ 4, 19; ZPO § 414

1. Ob eine fachkundige Auskunftsperson als Zeuge oder als Sachverständiger oder als sachverständiger Zeuge zu entschädigen ist, richtet sich zunächst nach dem erteilten gerichtlichen Auftrag, sodann nach dem Inhalt der Bekundung.*)
2. Als sachverständiger Zeuge ist wie ein Zeuge und nicht als Sachverständiger zu entschädigen, wer Tatsache bekundet, die er aufgrund besonderer Sachkunde wahrgenommen hat. Der Sachverständige zieht dagegen aus ihm unterbreiteten Tatsachen und eigenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen.*)

Quelle
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.02.2017 - 14 W 61/17


Die Werkleistung des Sachverständigen ist unbrauchbar: Besteller muss nicht zahlen.
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2016 - 11 U 54/15

Leidet die Leistung eines Sachverständigen an so gravierenden Mängel, dass das Werk für den Auftraggeber völlig unbrauchbar ist, ist dieser berechtigt, sich durch einen Rücktritt vom Vertrag vollständig von seiner Zahlungspflicht zu befreien.


Ist der Auslagenvorschuss an den Sachverständigen um mehr als 25 % überschritten, kann die Vergütung gekappt werden.
LG Neuruppin, Beschluss vom 28.02.2017 - 1 O 34/16

Der Sachverständige erhält die Vergütung nur in Höhe des angeforderten Auslagenvorschusses, wenn die abgerechnete Vergütung den zur Verfügung stehenden Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und der Sachverständige hierauf nicht rechtzeitig hingewiesen hat. 


Hat ein Sachverständiger ein Gutachten zu ähnlicher Fragestellung für Dritten erstellt, ist der Sachverständige befangen.
BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - VI ZB 31/16

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren.


Eine beantragte Anhörung des Sachverständigen ist durchzuführen.
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2016 - 17 W 261/15

Dem Antrag einer Partei auf Anhörung des Sachverständigen ist nachzukommen, sofern er nicht verspätet oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Dem Antrag auf Anhörung ist auch unabhängig von einer schriftlichen Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen stattzugeben.


Die Führung der Bezeichnung "Freier Sachverständiger" erfordert nachweisbare Fachkunde.
Urteil OLG München v. 26.04.2007 (Az: 29 U 5449/06)

1. Auch ein „freier Sachverständiger“ muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen.
2. Die Bezeichnung „Freier Sachverständiger für Golfplätze – Baugutachten, Wirtschaftlichkeitsgutachten, Wertgutachten“ kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
3. Die öffentliche Bestellung für die Herstellung und Unterhaltung von Rasensportflächen und Golfplätzen ist kein solcher Nachweis.


Werbe-Aussage "geprüfter Sachverständiger" auf Webseite kann irreführend sein
LG Kiel, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 14 O 59/08

1. Die Werbung auf der Internetseite einer Immobilienfirma mit der Äußerung "geprüfter Sachverständiger" wird von den Kunden dahingehend verstanden, dass eine deutlich überragende Qualifikation vorliegt.

2. Die Reklame ist dann irreführend, wenn lediglich eine IHK-Zertifizierung vorliegt. Denn eine Zertifizierung bedeutet nur, dass eine Bescheinigung ausgestellt wird. 

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