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Immer mehr gerichtliche Streitigkeiten zu Shopware-Shops

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Je mehr ein Shopsystem wie Shopware 5 und Shopware 6 den deutschen Markt durchdringt, um so mehr werden auch die Streitigkeiten zu gescheiterten oder mängelbehafteten Shopware-Projekten vor deutschen Gerichten. Das ist ein normaler Prozess. Allerdings ist es für mich als Sachverständiger überraschend, wie häufig bestimmte Shopsysteme in meinen Gutachten auftauchen. Man kann durchaus gutachterlich einen roten Faden sehen.

 

Gutachter in Deutschland, die das Shopsystem Shopware 5 und Shopware 6 genau kennen, gibt es nicht all zu viele. Ich vermute, ich bin der einzige, der mit dem System auch bereits gearbeitet hat und es aus vielen Perspektiven, nicht nur aus der Perspektive des Sachverständigen, beherrscht. Falls Sie jemanden kennen oder als Sachverständiger diesen Text lesen: Ich freue mich auf eine Kontaktaufnahme. Ich suche dringend gute Kontakte für mein Netzwerk von fachlich versierten Sachverständigen, die ich auch weiterempfehlen kann.

Die Ursache, dass es keine Spezialisten mehr für Shopware und andere Shopsysteme ausserhalb der Hochschule gibt, ist in der Industrie- und Handelskammer zu finden. Dort lässt man zentral in München eine veraltete Sachverständigenordnung ständig angeblich modern überarbeiten, die immer wieder die gleichen alten Inhalte von vor 20 Jahren verbreitet. Dazu gibt es völlig überaltete Ausschüsse für Sachverständige bei den Kammern, die das Thema kaum mehr umfassen, geschweige denn die Bedeutung erkennen. Das hilft zwar lebensälteren Sachverständigen weiter und hält diese am Markt. Jungen Nachwuchs wird man damit nicht mehr gewinnen. Alle meine Versuche, das zu ändern, sind bisher durch die Kammern abgewiesen worden. Es ist alles gut, wie es ist, so der Tenor bei den Kammern.

Wenn Sie nun Richter an einem Amtsgericht oder Landgericht sind, werden Sie sich fragen, warum die Kammern es nicht besser wissen. Es liegt am Kammersystem. Sie haben sich eingerichtet und sind nicht mehr reformierbar. Sehr zum Schaden des deutschen Gerichtswesens und nicht zuletzt den streitführenden Parteien, die weder fachkundige Berater noch Sachverständige in diesem Sachgebiet für Shopsysteme finden können.

Die Shopware-Streitfragen werden immer komplexer.

Wenn man sich die Gerichtsakten zu Shopware-Projekten ansieht, so erkennt man gut, dass die beteiligten Rechtsanwälte und auch das Gericht häufig technischen Fragen ausweichen. Teilweise werden noch nicht einmal Versionen genannt oder Verträge genau gelesen. Das Thema Shopware ist, wie die Digitalisierung, scheinbar ein rotes Tuch und der Schaden, der dadurch bei lückenhaften oder falschen Urteilen in der Zivilgerichtsbarkeit entsteht, ist enorm.

Mein Rat an alle streitenden Parteien und Gerichte: Es sollte nahezu immer, ein Sachverständiger bei Shopware-Projekten herangezogen werden. Dabei ist es wichtig, dass es nicht immer der Sachverständige sein muss, der gutachterlich tätig wird. Nach meiner Erfahrung ist es oft extrem hilfreich und verkürzt die Verfahrensdauer enorm, wenn der Sachverständige als Zeuge und Berater des Gerichts früh beteiligt wird und so den Parteien auch Hinweise z. B. zur Qualität der Ausführungen, notwendigen Untersuchungen im Gutachten oder einfach zum Wert der strittigen Leistungen geben kann.

Warum gibt es so viele Shopware-Gerichtsprozesse?

Es ist nicht so, dass Shopware besonders stark als Shopsystem im deutschen Markt vertreten ist. Es gibt andere Shopsysteme, die einen deutlich höheren Marktanteil haben, die aber weniger gerichtlich genannt werden. Nach über 20 Jahren der Marktbeobachtung kann ich sagen, die Ursache liegt in der Qualität der Dienstleister, die die Shopware-Shops bedienen, - oft eben die Auftragnehmer in den Verträgen, die strittig verhandelt werden. Selten kann dort ein Auftragnehmer eine Ausbildung nachweisen, geschweige denn Fortbildungen oder besondere einschlägige Kenntnisse. Die Auftragssummen sind unverhältnissmässig hoch im Vergleich zur erbrachten Leistung. Man spielt mit der Unkenntnis des Auftraggebers und will den schnellen Euro in einem grossen Markt machen.

Wenn man sich dann dazu verschiedene Urteile der Instanzgerichte ansieht, wo bereits Gutachter für Shopware ohne ausreichende Fachkenntnis tätig waren, so sind diese meistens technisch grob fehlerbehaftet oder einfach lückenhaft.

Ein Beispiel für eine völlig unsachkundige Gutachtenführung in einem Shopware 6 Prozess: Gestritten wurde um die richtige Version, ob Shopware 5 oder Shopware 6 eingesetzt werden sollte. Der Dienstleister entschied sich für Shopware 5, konnte die Entscheidung aber nur waghalsig begründen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine stabile Shopware 6 Version draussen war und man hätte diese einsetzen müssen. Übersehen wurde aber, dass ein vertraglicher Bestandteil die JTL-WaWi-Anbindung an Shopware war und zum Zeitpunkt der Werkserstellung gab es keine stabile JTL-WaWi-Schnittstelle dazu. Diese war im Beta-Stadium und nicht für den Live-Einsatz bestimmt. Der Auftragnehmer handelte also richtig. Das Gericht entschied, dem unsachkundigen Gutachter folgend, aber falsch. Die Kosten für den Dienstleister waren hier hoch, weil das gesamte Werk so nicht mehr abnahmefähig war durch die falsche Version im Ergebnis des fehlerbehafteten Gutachtens.

Was unterscheidet einen Shopware-Gutachter von einem Sachverständigen der IHK für Informationstechnologie?

Ich will es Ihnen beantworten. Es ist die einschlägige Fachkenntnis. Niemand kann heute mehr als Sachverständiger ein so komplexes Sachgebiet wie Informationstechnologie nur im Ansatz komplett beherrschen. Die Aufteilungen der IHKs dazu in Hard- und Software sind völlig veraltet. Es ist ein absolutes Spezialgebiet, welches Spezialisten für Online-Marketing und Online-Shops benötigt. Das bilden aber die Sachverständigenordnungen der Kammern nicht ab. Sie nennen noch nicht mal Shopware als Shopsystem, geschweige denn, man kennt dort überhaupt Fachbegriffe, die heute seit über 10 Jahren jeder nutzt. Es ist die reinste Katastrophe und ich möchte behaupten, dass durch das Versagen der Kammern und die Annahme von gerichtlichen Aufträgen durch Sachverständige, die es eigentlich mangels Kenntnis ablehnen müssten, nahezu jedes 2. Urteil in Deutschland, und vermutlich mehr, grob fehlerbehaftet ist. Eine schreckliche Erkenntnis.

Fragen Sie einen Sachverständigen!

Ich bin da, ich beantworte Ihre Fragen zu Shopware und Ihrem Shopware-Problem. Nutzen Sie bei hohen Projektsummen, auch die Begleitung eines Sachverständigen im Shopware-Fachgebiet für die ordentliche Projektführung und Projektbegleitung. Wenn Sie als Gericht einen Auftrag an einen Sachverständigen formulieren müssen, fragen Sie vorher, wie die Frage lauten müsste. Oft scheitern die Prozesse aufgrund falscher oder stark lückenhafter Fragen an den Gutachter. So weit muss es nicht kommen.

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