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Schlechtleistung von IT-Gutachtern mit hohen Schäden

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In meiner täglichen Beratungspraxis habe ich immer mehr mit Schlechtgutachten von vermeintlichen Kollegen im Bereich Shopsystem-Erstellung und SEO-Arbeiten (Suchmaschinenoptimierung) zu tun. Oft werden dort klare falsche Behauptungen in Gutachten verbreitet, die dann erhebliche Nachteile für eine Prozesspartei haben. Ich gebe hier ein paar Hinweise zur richtigen Auswahl des Gutachters und erkläre kurz, was die Ursache dieser laienhaften Gutachten ist.

Geschädigte Auftraggeber, Rechtsanwälte und Gerichte suchen derzeit händeringend Sachverständige, um die Arbeiten und erhaltenen Leistungen rund um Shopsysteme, Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing richtig einstufen und bewerten zu können. 


Industrie- und Handelskammern haben keine geeigneten Sachverständige für Informationstechnologie

Die IHKs, die den gesetzlichen Auftrag haben, das Bestellwesen der Sachverständigen zu organisieren, haben keine geeigneten Sachverständigen mehr. Die Gerichte können dort zwar anfragen, oft wird man auf öffentliche Verzeichnisse verwiesen. Werden dann die öffentlichen vereidigten und bestellten Sachverständigen durch die Gerichte tatsächlich nach ihrer Expertise im Online-Shop-Segment oder Online-Marketing befragt, wird der Auftrag durch den Sachverständigen meistens abgelehnt.

Und das ist gut so. Lieber ein Sachverständiger kann seine Fachkenntnisse richtig einschätzen und lehnt die Begutachtung ab, als dass dieser am Ende ein Schlechtgutachten abliefert, deren miese Qualität dann nur ein Fachmann erkennen kann. Der Schaden ist regelmässig gross.

Mir werden regelmässig Schlechtgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Sachgebiet Informationstechnologie vorgelegt. Diese Sachverständigen haben meistens einige Dinge gemeinsam:

  • oft höheres Lebensalter ab 58 Jahre
  • meistens reine Informatiker, die den beruflichen Schwerpunkt in Windows-Systemen oder Netzwerken haben
  • keinerlei praktische Erfahrung in der Shopsystem-Betreuung oder im Online-Marketing
  • kein eigenen Bezug zu eCommerce oder Shopsystementwicklung
  • seit mehr als 20 Jahren öffentlich bestellt im Sachgebiet

Von solchen Sachverständigen ist in einem modernen Online-Shop wie Shopware 6 oder Shopify keine sachlich richtige Beantwortung einer Beweisfrage zu erwarten. Mir liegen Gutachten von solchen ihk-bestellten Sachverständigen und Gutachtern vor, deren offensichtliche Fehler in einer Digitalagentur jeder Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr erkennen könnte. Diese Fehler in den Gutachten werden aber selten durch die Gerichte oder beteiligten Prozessparteien erkannt. Deswegen biete ich u. a. eine ausführliche fachliche Sachverständigen-Beratung aussergerichtlich an - und zwar bevor es zu Gericht geht.

Mein Highlight des Nonsens-Gutachtens der letzten Jahre ist die Aussage eines Sachverständigen aus Hannover, dass es "keine Suchmaschinenptimierung gäbe, denn, wenn es diese gäbe, würde es ja jeder machen und das möchte Google nicht."

Noch schlimmer wird es, wenn die technische Untersuchung von Dateisystemen ansteht und man mit einem FTP-Zugriff versucht, ein Shopware 6-System zu untersuchen. Ja, liebe Sachverständige, tut es Euch bitte nicht mehr an. Die technischen Anforderungen von Internetauftritten ändern sich ca. alle 5 Jahre zu 100%. Wer da nicht ständig in der Praxis am Ball geblieben ist, verliert den Anschluss und verursacht dann als Sachverständiger vor Gericht hohe Schäden.


Verantwortlich sind die Industrie- und Handelskammern

Die Kammern haben nicht nur geeignete Sachverständige für das dort falsch benannte Sachgebiet Informationstechnologie zu bestellen, sie tragen auch Sorge um die fachlich richtigen Sachverständigenordnungen und Bestellungsvoraussetzungen der Sachverständigen.

Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Die IHKs selbst, die mit der eigenen IT völlig überfordert sind - die Zwangsmitglieder der Kammern können ein Lied vom letzten Hackerangriff auf die IHK-Server singen, mehr als ein Jahr waren Dienste nicht erreichbar - diese IHKs stellen nun die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet Online-Shops und Online-Marketing auf. Bei den Kammern heisst dieses Sachgebiet Informationstechnologie und es vereint, wie eben Informatiker der 90iger dachten - alle "EDV-Themen", die sich der Laie vorstellen kann. Man lässt einfach jede technologische Weiterentwicklung und fachliche Anforderung an Sachverständige aussen vor und fordert vom Sachverständigen einfach, dass er ALLES kann, was so in der IT vor sich geht.

Und es wird noch schlimmer, in der zuständigen Sachverständigenverordnung gibt die Kammer an, dass man von Begriffen wie "Online-Shops" oder "Webshops" absieht, da diese ja nicht zeitlos wären. Ich vermute, die Gerichte brauchen heute Sachverständige und nicht in 20 Jahren, wenn niemand den Begriff mehr nutzt. Schaut man sich die Halbwertzeit von IT-Begriffen und Fachgebieten an, so ist auch schon die Sachverständigenordnung der IHK locker nach 10 Jahren völlig veraltet. Wozu, liebe Kammern, dann dieser fachliche Unsinn. Aus meiner Sicht ist das vorsätzliche Arbeitsverweigerung der Industrie- und Handelskammern.

Ich stelle gerne die Frage, ob Sie sich von Ihrem Hausarzt am Herzen operieren lassen würden. Wenn nein, dann sollten Sie auch keinen öffentlich vereidigten Sachverständigen Informationstechnologie, den Ihnen eine IHK empfiehlt, ohne eigene ausführliche Prüfung an Ihrem Verfahren beteiligen.


Die Sachbearbeiter der IHKs sind häufig alleswissende Programmierlaien

Auch dazu habe ich eine gute kleine Anekdote: Der zuständige Sachbearbeiter der IHK Lüneburg-Wolfsburg teilte mir einmal schriftlich mit, dass er ja selbst "Hobby-Programmierer" wäre und in seiner Freizeit Webseiten erstellen würde und er genau aus diesem Grund auch befähigt wäre, die fachliche Eignung von Sachverständigen im Sachgebiet Informationstechnologie zu bestimmen. Ausserdem hätte er ja den ihk-seitigen Sachverständigenausschuss und - Sie raten richtig - dort sitzen nur Personen Ende 50 bis Ende 60 im Lebensalter, die ihn beraten würden.

Die Industrie- und Handelskammern ignorieren im Sachverständigenwesen seit Jahren jede technologische Weiterentwicklung und damit auch die Bedeutung des Sachgebiets Online-Shops und Online-Marketing für den Standort Deutschland. Die Gerichte werden überlaufen mit Verfahren zu diesen Themen und finden keine Sachverständigen. Und es wird diese auch nicht mehr geben, denn weder die Kammern haben ein Interesse an der Bestellung von Sachverständigen, noch hat geeignetes Fachpersonal Interesse, sich bestellen zu lassen, wenn anschliessend der Stundenlohn sehr weit unter dem ist, was in einer Digitalagentur bei Führungspersonal gezahlt wird, mal abgesehen von Bestellungsvoraussetzungen, die heute niemand mehr erfüllen kann, weil das Fachsprektrum sich vertausendfacht hat im Themengebiet und die angeblichen Fachprüfungen der IHKs völlig intransparent im Umfang und Inhalt sind. Da laufen Fachexperten für Online-Shops Gefahr, zu Netzwerktheorien geprüft zu werden, mit denen sie seit über 20 Jahren nichts mehr tun haben. Die IHKs sind voll im wissenschaftlichen Umfeld der Informatik gefangen und genau dort gehört ein Sachverständiger nicht hin, der aus der Praxis kommen soll und muss.


Niemand kann sich aktuell im Sachgebiet Informationstechnologie bestellen lassen

Ich habe ausführlich die Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen untersucht. Alle Sachverständigen, die dort angeben, gutachterlich Experte im Bereich Webseiten zu sein, haben nach eigener Recherche keinerlei eigene technische Expertise im Bereich Shopsysteme. Nahezu alle sind studierte Informatiker, die ihren Studienabschluss vor vielen Jahr(zehnt)en gemacht haben und offensichtlich keinerlei Erfahrung in hochtechnologisierten Webshopsystemen haben. Ausnahmen bestätigen hier die Regel.

Gerichte können sich auf den Vertrauensschutz der IHK-Verzeichnisse berufen bei der Bestellung nicht qualifizierter Sachverständiger und der Sachverständige selbst ist gesetzlich verpflichtet, nur Aufträge anzunehmen, die auch in seinem Fachgebiet liegen. Ist er jedoch bestellt im Fachgebiet, muss der Auftrag in der Regel auch bearbeitet werden. Das hat zur Folge, dass viele Gutachter Aufträge der Gerichte annehmen, die sie gar nicht richtig ausführen können. Oft verstehen sie noch nicht einmal den Auftrag.

Die Industrie- und Handelskammern schaden massiv dem Rechtsfrieden in Deutschland im Bereich dieser Thematik. Zentrale Stellen, die tatsächlich die Arbeit der IHKs bewerten, auch hinsichtlich der Bestellung von Sachverständigen, gibt es nicht.


Bitte senden Sie mir Ihr Schlechtgutachten zu Ihrem Online-Shop!

So habe ich es mir seit Jahren zur Aufgabe gemacht, Schlechtgutachten in diesem Sachgebiet Informationstechnologie entgegenzunehmen und auszuwerten. Falls Sie auch betroffen sind, von einem solchen Schlechtgutachten, senden Sie mir dieses gerne zu. So entsteht ein Lagebild, dass die Kammern nicht gerne haben und die gesamten Bestrebungen der Gerichte im Bereich der Digitalisierung ad absurdum führen. Die Gerichte setzen auf die falschen Partner und der Gesetzgeber und dienstaufsichtsführenden Stellen schauen untätig zu. Niemand kontrolliert die Industrie- und Handelskammern im Bestellwesen der Sachverständigen, denn das Ergebnis wäre eine Katastrophe und der bezifferte Schaden unfassbar hoch.


Über mich - warum sind Sie hier?

Ich bin freier Sachverständiger im Sachgebiet Online-Shops und Online-Marketing und berate seit vielen Jahren Geschädigte in den Themenbereichen Shopsysteme, Content Management Systeme und Online-Marketing inkl. Suchmaschinenoptimierung. Seit über 25 Jahren bin ich Entwickler und führe eine eigene Digitalagentur mit hunderten von sachgebietsbezogenen Projekten. Seit über 10 Jahren bin ich Sachverständiger mit drei einschlägigen beruflichen Abschlüssen in diesem Sachgebiet und kenne viele Amts-, Land- und Oberlandesgerichte von innen. Mein Wissen ist stets aktuell und wir lernen aus der Praxis für die Gerichtspraxis. Wenn Sie mich gefunden haben, dann haben Sie Google bemüht und kein Verzeichnis einer IHK besucht. Gut so!

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