Rechtliches

Fristsetzung bei Mängeln in der Erstellung von Shopware-Shops

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Ein grosser Fehler, den Auftraggeber bei der Shop-Erstellung oder Webseiten-Herstellung begehen, wenn Sie unzufrieden sind, dass sie rechtliche Vorgaben nicht beachten und, obwohl sie vielleicht im Recht wären und dies auch durchsetzen könnten, vor einem Gericht verlieren. So erging es einem Auftraggeber bei der Erstellung eines Shopware-Shops.

Konkret sollte ein Online-Shop mit dem Shopsystem Shopware erstellt werden und während des Erstellungsprozesses kam es zu zahlreichen Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien, so dass am Ende ungewöhnlicherweise der Auftragnehmer - also die Agentur bzw. der Dienstleister - den Werkvertrag kündigte.

Das gefiel dem Auftraggeber und Shopbetreiber gar nicht und er begehrte vor dem Landgericht Frankfurt Schadensersatz. Das Landgericht wies diesen Anspruch mit Urteil vom 22.04.2022 (Az 2-31 O 8521) zurück und der Grund ist klar:

"Es mag dahin gestellt bleiben, ob die vom Beklagten übergebene Leistung mängelbehaftet und/oder nicht fertiggestellt ist. Denn sowohl für einen Anspruch auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung §§ 631, 634 Nr. 637 BGB als auch ein Anspruch auf Schadensersatz zur Mängelbeseitigung aus §§ 631, 634 Nr. 4, 280, 281 BGB setzt den fruchtlosen Ablauf einer Frist zur Nachbesserung bzw. Fertigstellung voraus. Während dieser Frist muss es dem Schuldner möglich sein, die Nachbesserung bzw. Fertigstellung vorzunehmen. Das war vorliegend nicht der Fall. (...)"

Achten Sie auf Formalitäten bei der Kündigung eines Werkauftrags.

Wenn Sie einen Werkauftrag kündigen wollen oder ggf. auch dann in der Folge Schadensersatz für Ersatzvornahme erhalten möchten, müssen Sie Formalien einhalten. Wir raten dazu immer schriftlich mit Zustellnachweis Mängel mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen. In der 2. Mängelrüge setzen Sie diese Frist kürzer, nehmen noch einmal Bezug auf die vorherige Rüge und erst dann, nach Ablauf dieser 2. Frist, kündigen Sie den Vertrag bzw. begehren Sie auch Schadensersatz.

Machen Sie es nicht so, laufen Sie Gefahr, obwohl das Werk objektiv mangelbehaftet ist, ggf. vor Gericht leer auszugehen. Und glauben Sie mir, der Gegner kennt seine Rechte und weiss ganz genau, dass Sie da einen Fehler machen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ich berate Sie, wie Sie so ein Projekt vielleicht auch noch retten können, Ihre Daten erhalten und mit einem minimalen Schaden aus dem Projekt herauskommen aussergerichtlich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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