Allgemeine Vertragsbedingungen

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Diese Bedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 


§1 Leistungsbeschreibung


Der Auftraggeber beauftragt als Unternehmer den Auftragnehmer gemäß separater Leistungsbeschreibung mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Sachverständigen zur Begutachtung der in der Leistungsbeschreibung erfaßten Problemstellung.
Die Leistungsbeschreibung ist durch den Auftraggeber per E-Mail, Post, Telefon oder Telefax innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsschluß vollständig vorzulegen.
Der Auftragnehmer wird nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung im freien Ermessen tätig. Ist der Umfang der Tätigkeit nicht festgelegt, so ist der Auftragnehmer frei in der Wahl der
Begutachtung.

 


§2 Pflichten des Auftragnehmers


Der Auftragnehmer wird als Sachverständiger unabhängig und weisungsfrei tätig. Er beschafft die notwendigen Informationen, die zur Tätigkeit gem. §1 erforderlich sind. Eine Beratung umfasst ausschließlich die Beantwortung von Fragen im Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel wie Telefax, E-Mail oder Telefon. Die persönliche Beratung und Schulung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter kann individuell gegen ein Entgelt vereinbart werden. Eine Pflicht zur täglichen vollständigen Erreichbarkeit per Telefon oder zur täglichen Antwort auf Anfragen, die ihn per E-Mail oder Telefax erreichen, trifft ihn nicht. Der Auftragnehmer leistet keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Einzelfall.

 


§3 Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach den gesetzlichen Vorschriften den Auftragnehmer anzuhören und seine Hinweise zu prüfen. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vollständig über alle Sachverhalte zu informieren, die zur Wahrnehmung der Tätigkeit des Auftragnehmers notwendig sind (Mitwirkungspflicht). Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes (z. B. Gutachten, Stellungnahme oder Bewertung) schriftlich beim Auftraggeber geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 


§4 Preise, Urheberrecht, Schriftform


Das vereinbarte Entgelt wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Ist kein Entgelt vereinbart, so berechnet der Auftragnehmer je angefangene
Arbeitsstunde einen Satz von 125,00 EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt wird, insoweit keine Teilzahlung vereinbart wird, mit Rechnungsstellung fällig.

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Manuskripten werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Sofern notwendige Fremdleistungen in Auftrag gegeben werden, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

Gutachten und sonstige Dokumente, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber übergibt, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch durch Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Entgelts zu verlangen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe des Entgelts. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Parteien vereinbaren, dass zur Dokumentenübermittlung des Auftragnehmers, insbesondere von Rechnungen und sonstigen Erklärungen, eine einfache E-Mail ausreichend ist.

Der Auftraggeber stellt die Erreichbarkeit per E-Mail sicher. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.

 


§5 Kündigung


Dem Auftragnehmer steht das Recht der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses insbesondere dann zu, wenn ihm die Vertragsfortführung aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist. Insbesondere kann ein solcher Grund in der Änderung der gesetzlichen Vorschriften, der Betriebsaufgabe, des Bruches des Vertrauensverhältnisses der Vertragsparteien, der Nichterreichbarkeit des Auftraggebers, einem fehlenden Identitätsnachweis des Auftraggebers (z. B. Personalausweis in Verbindung mit Gewerbeerlaubnis) und der frei zugänglichen Veröffentlichung an den Auftraggeber übermittelten Informationen durch den Auftraggeber liegen. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis nach der Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Entgeltzahlung.

 


§6 Datenschutz


Beide Vertragsparteien vereinbaren während des Vertragsverhältnisses und auch über das Vertragsende hinaus, keine Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelt worden sind, an Dritte weiterzugeben. Abweichend davon ist eine Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung zulässig. Der Auftragnehmer wird von dieser Pflicht im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung sowie im Rahmen der notwendigen Zusammenarbeit mit Straf-, Aufsichts-, Jugend- und Ordnungsbehörden entbunden.

 


§7 Sonstiges


Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Tätigkeit – insbesondere durch seine Beratungstätigkeit, Gutachtenerstellung und durch seine Informationsweitergabe - dem Auftraggeber entstehen, wird insoweit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Eine nach den gesetzlichen Vorschriften mögliche Schadenssumme wird, insoweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Entgelts begrenzt. Im Fall der Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung, wird die Schadenssumme je Einzelfall auf die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Summe von zur Zeit 100.000 Euro je Einzelfall begrenzt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Entgelts verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 

Adressänderungen oder sonstige wichtige Änderungen in den Verhältnissen des Auftraggebers, die im Rahmen der Vertragsabwicklung von Bedeutung sein könnten, hat dieser dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.

Gerichtsstand ist, so weit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Die Vertragssprache ist deutsch.

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