Rechtliches

Der Sachverständige IT Schwerpunkt Software Zusatzgebiet eBusiness

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Das Institut für Sachverständigen e. V. (kurz ifs) ist indirekt verantwortlich für die Bestellung des Sachverständigen IT Schwerpunkt Software mit dem Zusatzgebiet eBusiness. Die direkte Ernennung des Sachverständigen erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

In meiner 20jährigen Praxis als Web-Dienstleister mit zusätzlich zwei erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiengängen und Geschäftsführer einer eCommerce-Agentur habe ich schon viele erstaunliche Dinge von Kunden und Mandanten berichtet bekommen. In der letzten Zeit häufen sich jedoch Berichte, in denen Kunden berichten, dass Sie vor Gericht im Streit mit ihrem ehemaligen Web-Dienstleister verloren hätten, weil ein Sachverständiger bestellt worden ist, der offensichtlich schlicht keine Ahnung von der Sache hatte.

Die Bestellung fachlich ungeeigneter Sachverständiger Software erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern.

Wird in einem Gerichtsverfahren um eine schlechte Internet-Seite, einen Online-Shop oder Mängel in der Programmierung einer Webseite ein Sachverständiger benötigt, so wenden die Gerichte sich an die zuständigen Industrie- und Handelskammern, die dann Sachverständige vorschlagen. Die Gerichte müssen den Industrie- und Handelskammern vertrauen, können jedoch auch selbst recherchieren.

Gibt man in die Suchmaske der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg in das bundesweite Verzeichnis einfach mal "Online-Shop" oder "eBusiness" ein, so gibt es kein Ergebnis. Selbst versuchen? http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

Das ist auch richtig so, denn die Kammern tun in der Tat nur so, als würde ein Sachverständiger gestellt werden können. In der Praxis muss das Gericht bestellen und die Kammer haftet nicht für die fachliche Eignung des Sachverständigen, der vorgeschlagen worden ist.

Fachlich falsche Gutachten und Schäden in die Millionen-Höhe nehmen zu.

Aktuell dürfte es bundesweit vielleicht eine Handvoll Sachverständige geben, die durch die Kammern genannt werden können und fachlich geeignet sind, einen Frage zu einem Online-Shops, Webseiten-Programmierung oder Standard-Systeme wie Wordpress, Joomla!, Shopware oder Virtuemart zu beantworten. In der Mehrzahl der Fälle geht die Industrie- und Handelskammer davon aus, dass ein "Software-Ingenieur" bzw. ein "Netzwerkadminsitrator" solche Fragen problemlos beantworten kann. Wir sind hier aber nicht im KFZ-Software-Schrauber-Bereich, sondern in einem laufend und stetig weiterentwickeltem technischen Internet-Umfeld. Und die Zeiten, wo die Netzwerkadministratoren die Webseiten erstellt haben, sind zum Glück lange vorbei.

Dazu ein Beispiel aus einem wirklich schlechten Gutachten, das ein Mitglied des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer Hannover verfasst hat. Dieses Gutachten ist so dramatisch fehlerbehaftet, dass ich diesen Gutachter gerne einmal selbst kennenlernen würde und erfahren würde, warum er solche Aufträge der Gerichte nicht ablehnt. Sinngemäß werden dort diese Aussagen getroffen (fast wortwörtlich):

"Es spielt keine Rolle, ob WordPress oder Joomla! zum Einsatz kommt. WordPress ist eher ein Content Management System und Joomla! eher ein Online-Shop-System."

"Suchmaschinenoptimierung ist Unsinn. Man kann dies nicht messen. Man müßte ja den Algorytmus von Google kennen. An sich wird Suchmaschinenoptimierung auch nur als Spam in derartigen E-Mails beworben."

Das Verfahren wurde verloren aufgrund solcher Aussagen, wo man sich fragt, was hat der Mann in den letzten Jahren gemacht und wie kommt er dazu, so etwas nachvollziehbar und belegt zu schreiben?

Dem Gericht obliegt es nicht, zu beurteilen, ob der Sachverständige fachlich geeignet ist, da es auf die Empfehlung der IHK vertraut und der Sachverständige bei Anfragen, die nicht in sein Fachgebiet fallen, den Auftrag ablehnen muss. Im Ergebnis wird dann so ein Gerichtsverfahren verloren und es ist nahezu unmöglich, den Sachverständigen in Haftung zu nehmen. Die Schäden, die aus solchen Bestellungen der Gerichte erwachsen, sind aufgrund der Vielzahl an Verfahren, immens. Oft geht es im Gegenstandswert bereits um mehr als 20.000 EUR und dazu kommen noch die Sachverständigenkosten von oft 5.000 EUR und mehr sowie die Verfahrenskosten.

Schuld an schlechten Gutachten ist auch das Institut für Sachverständige e. V..

Die Misere um schlechte Sachverständige in der IT beginnt an sich bei dem Dachverband der Kammern, die den Verein tragen. In deren Leitfaden zum Sachgebiet Informationsverarbeitung (https://www.ifsforum.de/fileadmin/bestellungsvoraussetzungen/2100.pdf ) werden die Fehler gemacht, die dazu führen, dass die Gerichte nicht geeignete Sachverständige Software mit dem Zusatz eBusiness bestellen. So heisst es u. a. in dem Leitfaden, an den sich nahezu alle Industrie- und Handelskammern bei den Bestellungsvoraussetzungen orientieren, dass man "bewußt" den Begriff "eBusiness" als Zusatz gewählt hätte, weil man vermuten würde, dass der Begriff "Online-Shop" nicht so lange gebraucht werden würde. Wann war das genau? Vor 20 Jahren? 

Beim Institut für Sachverständige e. V. ist man auch der Meinung, dass ein Webseiten Problem nahezu immer auch überschneidend mit Hardware zu tun habe und deswegen man eben als Voraussetzung für die Bestellung eines Sachverständigen eben auch Hardware-Kenntnisse mitbringen müsse, die auch geprüft werden. Auch hier irrt man sich gewaltig. Dieses Wissen stammt aus einer Zeit, wo Webserver noch manuell administriert worden sind und jeder Shop-Betreiber auch einen Administrator beschäftigte.

Schnell hat man den Verdacht, als ob das Institut für Sachverständige e. V. an sich Marktbereinigung betreibt, um eigene "alte" Sachverständige im Markt zu halten und die Bestellung zu ermöglichen. Anders sind solche völligen falschen Zementierungen von Fachbegriffen oder Zuordnungen kaum zu erklären, die zu einer völligen Fehlbesetzung der Sachverständigen in Internet-Streitfragen bei Gericht sorgen.

Der Leidtragende ist der Prozessführende, der in dem Verfahren unterliegt und den Schaden am Ende zu tragen hat. Daran wird sich auch in den nächsten Jahren sich nichts ändern, wenn die Bestellungsvoraussetzungen und die Sachgebietseinteilung für den Sachverständigen IT Schwerpunkt Software mit dem Zusatzgebiet eBusiness nicht schnell grundlegend überarbeitet werden.

Was kann man tun, wenn man einen Prozess führt?

Als vorsitzende/r Richter/in kann man den Sachverständigen frei wählen. Der/die Vorsitzende muss nicht auf den Vorschlag der Industrie- und Handelskammer zurückgreifen und kann nach einem geeigneten freien Sachverständigen recherchieren und diesen meistens im Internet auch finden.

Als Partei, Betroffener oder Geschädigter rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin mit mir. Ich sehe mir Ihre Mängel an und gebe Ihnen meine Einschätzung Ihrer Fragen. Ich habe hunderte von Webseiten erstellt, wir betreuen mehr als 1000 Kunden über unsere eCommerce-Agentur im deutschsprachigen Raum. Ich habe die Erfahrung in der Projektführung und Umsetzung, die eben die meisten Sachverständigen der Hochschulen oder die durch die Kammern vorgeschlagen werden, nicht haben.

Als Rechtsanwalt/in rufen Sie mich an, wenn Sie technische Fragen haben. Wenn Sie wissen wollen, wo die Mängel bei einer Webseite sind, wie man diese belegt und wie hoch der Schaden dazu bemessen wird. Ich begleite Verfahren als parteiischer Sachverständiger und berate Sie bei Ihrer Schriftsatzerstellung aus der Sicht des Sachverständigen, damit Sie Ihren Prozess erfolgreich führen können.

Wenn Sie selbst ein Verfahren verloren haben, weil der Sachverständige IT Schwerpunkt Software ein grob fehlerhaftes Gutachten vorgelegt hat und sein Sachgebiet nicht beherrscht hat, freue ich mich über den Austausch. Senden Sie mir Ihr fehlerbehaftetes Gutachten. 

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