Rechtliches

Wertgutachen - Webseite als Stammeinlage bei GmbH-Gründung

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Bei der Gründung einer GmbH, UG oder anderer Gesellschaft können ggf. Teile der Stammeinlage über ein Wertgutachten eines Webshops oder Webseite erbracht werden. Wir erstellen derartige Gutachten zu Ihrer Internetseite.

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt zu gründen, sind gewisse finanzielle Einlagen der oder des Gesellschafters erforderlich. Diese Einlagen können auch in bestimmten Fällen als Sacheinlage erbracht werden.

Die Webseite als Sacheinlage

Eine Webseite, ein Internet-Shop oder auch ein anderes Internet-Projekt können durchaus einen entsprechenden Wert haben und geeignet sein, als Sacheinlage eingebracht zu werden.

Das Problem ist dabei, wer bestimmt den Wert der Webseite? Der Ersteller bzw. der Gesellschafter überschätzt regelmäßig den Wert der Webseite und setzt diesen höher an, als er tatsächlich ist. Das wäre ein großer Fehler aus Sicht des Gläubigerschutzes und genau das weiss auch der Notar. Er wird regelmäßig ein Wertgutachten zur Webseite durch einen Sachverständigen beim Gründer anfordern.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gläubiger ausreichend geschützt sind im Falll der Insolvenz und die Einlage auch wirklich erbracht wurde. Insofern dient des Gutachten auch dem Schutz des Gesellschafters.

Bestand haben muss ein solches Wertgutachten nämlich meistens nicht zur Gründung sondern eben im Insolvenzfall. Da wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob die Sacheinlage ordnungsgemäß erbracht worden ist. Will der Gesellschafter dann eine Durchgriffshaftung verhindern, muss ein Sachverständiger das Gutachten ordnungsgemäß über den Wert der Webseite erbracht haben.

Der Sachverständige erstellt Wertgutachten

IT-Sachverständige erstellen im Sachgebiet Neue Medien /Internet Wertgutachten über Internetseiten. Dabei wird in der Regel der Wiederherstellungswert der Webseite anhand verschiedener Werte gemessen. Der Gutachter wird dabei zur Erstellung des Gutachtens auch regelmäßig Unterlagen anfordern. Diese können z. B. sein:

  • Vertrag über die Erstellung der Webseite
  • Rechnungen zur Erstellung
  • grafische Entwürfe
  • Pflichten- oder Lastenheft zur Webseite
  • Hinweise zu Besonderheiten der Programmierung
  • Umsätze, die erzielt worden sind
  • Zugänge zu den Administrationsbereichen

Der Gutachter wird auch regelmäßig noch eigene Erhebungen und Prüfungen vornehmen und dann in einem Gutachten den Wert der Webseite nach Darstellung des Umfangs entsprechend belegen. Dieses Gutachten übernimmt dann der Notar und bestätigt den dort festgelegten Wert als erbrachte Sacheinlage.

Haben Sie Fragen zur Sacheinlage oder benötigen Sie ein solches Gutachten für Ihre Webseite? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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